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VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Passivlegitimation; Verwirkung des Unterlassungsanspruchs; Meinungsäußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
- VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VG Würzburg, 06.08.2008 - W 1 E 08.1769
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch in den beigezogenen Verfahren W 1 E 08.1769, W 1 E 08.1843, W 1 E 08.1875 und W 1 E 08.1876 verwiesen.Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 6. August 2008 (Nr. W 1 E 08.1769) - bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. September 2008 (7 CE 08.2158) - dargelegt, dass die D. nicht passiv legitimiert ist für Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen, die ein Religionslehrer im staatlichen Schulunterricht getätigt hat, auch wenn der Religionslehrer Pfarrer der D. ist.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Die - teilweise im Hilfsantrag zudem sinnentstellend zusammengefassten - Äußerungen des vormaligen Weltanschauungsbeauftragten der Beklagten verlassen zudem erkennbar nicht den Rahmen, der vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit bzw. Glaubensfreiheit gezogen wird (vgl. dazu insbesondere BVerfGE 93, 266; OLG Frankfurt am Main vom 03.03.1994, NJW 1995, 876). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 4 S 965/03
Widerrufsrecht gegenüber Dienstherrn wegen ehrverletzender Äusserung in der …
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Diese Grundsätze sind auch im Unterlassungs- bzw. Widerrufsrecht anwendbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.07.2004, 4 S 965/03; juris, Rd.Nr. 94).
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 589/95
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen - …
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Dies wird offensichtlich, wenn man in Betracht zieht, dass das Unterrichtsblatt des Pfarrers B. der Beklagten ohnehin nicht zuzurechnen ist und die Beklagte selbst die damaligen Äußerungen im gesamten Verfahren nicht weiter kommentiert und damit auch keinen Anlass für eine Wiederholungs- bzw. "Begehungsgefahr" (vgl. BVerfG v. 13.04.2000, 1 BvR 589/95; juris, Rd.Nr. 7) geliefert hat. - VGH Bayern, 05.09.2008 - 7 CE 08.2158
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 6. August 2008 (Nr. W 1 E 08.1769) - bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. September 2008 (7 CE 08.2158) - dargelegt, dass die D. nicht passiv legitimiert ist für Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen, die ein Religionslehrer im staatlichen Schulunterricht getätigt hat, auch wenn der Religionslehrer Pfarrer der D. ist. - OLG Frankfurt, 03.03.1994 - 16 U 245/93
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Die - teilweise im Hilfsantrag zudem sinnentstellend zusammengefassten - Äußerungen des vormaligen Weltanschauungsbeauftragten der Beklagten verlassen zudem erkennbar nicht den Rahmen, der vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit bzw. Glaubensfreiheit gezogen wird (vgl. dazu insbesondere BVerfGE 93, 266; OLG Frankfurt am Main vom 03.03.1994, NJW 1995, 876). - VG Würzburg, 24.09.2008 - W 1 E 08.1875
Universelles Leben; vorläufige Untersagung einer Tatsachenbehauptung; …
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch in den beigezogenen Verfahren W 1 E 08.1769, W 1 E 08.1843, W 1 E 08.1875 und W 1 E 08.1876 verwiesen. - VG Würzburg, 24.09.2008 - W 1 E 08.1876
Universelles Leben; vorläufige Untersagung einer Tatsachenbehauptung; …
Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2009 - W 1 K 08.2273
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch in den beigezogenen Verfahren W 1 E 08.1769, W 1 E 08.1843, W 1 E 08.1875 und W 1 E 08.1876 verwiesen.
- VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
Diese Grundsätze sind auch im Unterlassungs- bzw. Widerrufsrecht anwendbar (vgl. VGH BW…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 4 S 965/03 -, juris, Rn. 94; VG Würzburg, Urteil vom 11. März 2009 - W 1 K 08.2273 -, juris, Rn. 19).